Beim Kauf von Rassehunden
... wie z. B. eines Deutschen Schäferhundes ...
... ist das wichtigste Papier, das ein Hundekäufer beim Kauf eines Rassehundes erhalten muss, das „Rasse-Echtheitszertifikat„, auch „Ahnentafel" genannt.
Beim Kauf eines 8 Wochen alten Welpen kann dieses Dokument noch nicht vorliegen!
Die Welpen, die nach dem Regelwerk des Vereins für Deutsche Schäferhunde (SV) gezüchtet werden, dürfen erst frühestens am 50. Tag ihren Transponder-Chip implantiert bekommen und der SV-Züchter kann die Ahnentafel erst beim Zuchtbuchamt beantragen, wenn das Tier mittels Transponder-Chip zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Übrigens kann auch erst nach Implantation des Transponder-Chip ein EU-Heimtierausweis von einem Tierarzt ausgestellt werden.
Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland gestatten es allerdings prinzipiell jedem Züchter, Abstammungsnachweise, sog. Stammbäume, auszustellen. In den Verkaufsanzeigen finden sich dann Bezeichnungen „mit Stammbaum" oder „mit Papieren". Diese Entpuppen sich dann oftmals nur aus einem einfachen Impfausweis.
Nur Zertifikate mit dem Gütesiegel „VDH/FCI" gewährleisten bei allen Rassen, dass die Angaben korrekt sind und die Züchter strengen Zucht- und Wurfkontrollen unterliegen.
Fazit: Das "Rasse-Echtheitszertifikat" ist das wichtigste Dokument, das der Käufer eines Deutschen Schäferhundes - oder auch anderer Rassehunde - erhalten muss. Nur ein vom FCI und VDH anerkannter Verein wie der SV stellt so ein Zertifikat aus. Ein Hund ohne diesen „Pass“ kann nicht als Rassehund angenommen werden.
Im SV werden nachfolgende Arten von „Rasse-Echtheitszertifikaten“ ausgestellt:
• Kör- und Leistungszucht-Ahnentafel
Sie wird dann erstellt, wenn beide Elterntiere angekört sind und die Ahnen bis in die zweite
Generation (Großeltern) ein Ausbildungskennzeichen erhalten haben. Sie stellt den Regelfall dar.
Die erste Seite (von vier) ist unten abgebildet.
• Körzucht-Ahnentafel
Diese Form gilt für Hunde, deren Elterntiere beide angekört sind, jedoch für einen oder mehrere
Ahnen in der zweiten Generation (Großeltern) kein Ausbildungskennzeichen nachgewiesen
werden kann.
• Leistungszucht-Ahnentafel
Für dieses Papier müssen zwar beide Elterntiere der Zuchtordnung des SV entsprechen, jedoch
war mindestens eines der beiden nicht angekört, bis in die zweite Generation (Großeltern) sind
Ausbildungskennzeichen erforderlich.
• Ahnentafel
Dieses Dokument ohne das Prädikat "Leistungszucht" wird ausgegeben, wenn mindestens eins
der Elterntiere der Zuchtordnung entspricht, jedoch bis in die zweite Generation (Großeltern) für
einen oder mehrere Vorfahren kein Ausbildungskennzeichen nachgewiesen werden kann.
Alle VDH- und somit auch alle SV-Zuchtstätten müssen satzungsgemäß nicht nur den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, sondern auch die Vielzahl der Regelungen der einzelnen Rassehundezuchtvereine erfüllen.
Für Züchter im SV bedeutet dies:
• Die in der Zucht verwendeten Hunde sind an den Hüftgelenken geröntgt worden und haben eine
Bewertung zur Hüftgelenksdysplasie (HD). Die Eintragung ist in der Ahnentafel dokumentiert.
• Ebenso gilt das Verfahren und die Eintragung für Ellenbogendysplasie (ED).
• Damit die korrekte Abstammung gesichert ist, müssen Zuchttiere DNA geprüft sein. Die Eintragung
ist in der Ahnentafel dokumentiert.
• Deutschen Schäferhunde im SV dürfen nur verpaart werden, deren Zuchtwertzahl (ZW) den Wert
100 nicht überschreiten.
• Für die Zucht verwendete Hunde im SV müssen auf einer Zuchtschau die Mindestbewertung „gut"
erhalten haben und nachweisen.
• Für die Zucht verwendete Hunde im SV müssen in Anatomie, Gebiss, Wesen und
Gebrauchshundeeigenschaften überprüft worden sein.
• Für die Zucht verwendete Hunde im SV müssen eine Begleithund-, eine Ausdauer- und eine
Prüfung nach Internat. Prüfungsordnung (IPO) oder als Herdengebrauchshund (HGH) oder als
Rettungshund (RH2B) bestanden haben. Im Rahmen der Prüfungsnachweise sind dann die
Wesenszüge wie Gesundheit, Leistungsbereitschaft, Sozialverträglichkeit etc. des Hundes
überprüft und nachgewiesen.
Für Sie ist der sicherste Weg beim Kauf eines Rassehundes folgender:
Lassen Sie sich VOR dem Erwerb eines Welpen bzw. eines Rassehundes beraten!
Nehmen Sie Verbindung auf zur nächsten SV-Ortsgruppe oder vglb. Gliederung anderer Rassehundevereine. Erkundigen Sie sich dort in Ruhe. Sie werden fachkundige Beratung erhalten und umfassend informiert werden.
Wenn Sie höflich fragen, wird man Sie vielleicht sogar beim Welpenbesuch begleiten.
Herbe Enttäuschungen oder etwaige, z. T. sehr teure, Schwierigkeiten kann man schon im Voraus vermeiden.